Rund um die Uhr offen

Selbstbedienungsläden ohne Personal können neu rund um die Uhr – 24 Stunden lang – geöffnet haben

Unbediente Selbstbedienungsläden, die rund um die Uhr geöffnet haben, entsprechen einem Bedürfnis der Bevölkerung. Mit einer Ergänzung der kantonalen Verordnung zum Gesetz über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung gelten Selbstbedienungsläden ohne Personal neu nicht mehr als Verkaufslokale, die die Ladenschlusszeiten einhalten müssen. Selbstbedienungsläden ohne Personal können neu rund um die Uhr, 24 Stunden und an sieben Tagen die Woche, geöffnet haben. Die Änderung tritt Ende nächste Woche in Kraft.

​Für das Auffüllen bzw. das Reinigen der Läden gilt jedoch immer noch das Arbeitsgesetz. Das heisst, diese Tätigkeiten müssen an Werktagen im Zeitraum von 06.00h bis 23.00h erfolgen.

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