Arbeitszeiten

Gerne geben wir Ihnen Auskunft über kurzfristige Mehrarbeit, Überzeitregelungen oder Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und allfällige Lohn- und Zeit-Zuschläge.

Entsprechen die Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens den arbeitsgesetzlichen Bestimmungen?

Ausgeglichene Arbeits- und Ruhezeiten sind Teil des Gesundheitsschutzes. Sie garantieren den Arbeitnehmenden ein soziales Leben, indem beispielsweise der Sonntag als Ruhetag definiert ist. Das Arbeitsgesetz legt die Mindestruhezeiten der Arbeitnehmenden sowie die Gestaltung der Schichtpläne fest.

Bezüglich Nachtarbeit ist heute arbeitswissenschaftlich erwiesen, dass die Nachtruhe für die Erholung des Menschen grundsätzlich unentbehrlich ist. Für die Mehrbelastung müssen die entsprechenden Lohn- und Zeitzuschläge für vorübergehende oder dauernde Nachtarbeit berücksichtigt werden. (Siehe Merkblatt 10% Zeitzuschlag)

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