Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Am Arbeitsplatz unterstehen die Arbeitnehmenden besonderen Schutzbestimmungen. Sie als Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, diese einzuhalten. Das Arbeitsinspektorat steht Ihnen gerne für Beratungen sowie bei Fragen zur Verfügung.

  • Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen

    Zu einem guten Arbeitsklima gehört das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. Das Arbeitsinspektorat bietet Ihnen umfassende Beratung zum Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz.

  • Unfallprävention

    Arbeitgebende sind verpflichtet, alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zur Vorbeugung von Unfällen Ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu treffen.

  • Mutterschutz

    Schwangere und Stillende unterstehen besonderen gesetzlichen Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz. Das Arbeitsinspektorat informiert Sie über die notwendigen Massnahmen.

  • Jugendschutz

    Wer unter 18-Jährige beschäftigt, muss besondere Bestimmungen einhalten, um deren leibliches und seelisches Wohl nicht zu gefährden. Erfahren Sie mehr.

  • Schutz vor Passivrauchen

    Auch Passivrauchen kann zu gesundheitlichen Schäden führen. Das Arbeitsinspektorat informiert Sie darüber, wie Sie Arbeitnehmende vor dem blauen Dunst schützen können.

  • Sexuelle Belästigung

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt. Das Arbeitsinspektorat bietet Ihnen umfassende Beratung zu gesetzlichen Regelungen sowie zu Präventivmassnahmen zum Schutze Ihrer Mitarbeitenden.

  • Psychische Belastung, Konflikte am Arbeitsplatz, Verdacht auf Mobbing

    Psychosoziale Belastungen von Arbeitnehmenden und Konfliktsituationen am Arbeitsplatz sind längst keine Seltenheit mehr. Als Arbeitgebende können Sie viel zum psychischen Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden beitragen.