Verdacht auf asbesthaltige Materialien
![Mauer mit Plastikschutz abgedeckt – Verdacht auf Asbest.](/.imaging/mte/webbs-desktop/fixed-wide-var-height/dam/awa/Bilder_AWA/SHARED_stellensuche-arbeitslosigkeit-arbeitnehmende-arbeitgebende-unternehmen/verdacht-auf-asbesthaltige-materialien_awa/jcr:content/an-schutz-asbest.jpg)
Was ist zu tun bei Verdacht auf asbesthaltigen Materialien?
Privatpersonen im Kanton Basel Stadt können sich, insbesondere für Analysen, an das Kantonale Laboratorium, Fachstelle Analytik-Raumluft, wenden.
http://www.kantonslabor.bs.ch/
Telefon Zentrale: Tel +41 61 385 25 00
Informationen zur fachgerechten Entsorgung finden Sie beim Amt für Umwelt und Energie.
Für Arbeitgebende und Arbeitnehmende gelten die Vorschriften der Bauarbeitenverordnung (BauAV):
- Art. 3 (Planung von Bauarbeiten, Ermittlung gesundheitsgefährdender Stoffe)
- Art. 60 (Meldeplicht von Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Baumaterialien)
Bei Asbest auf Baustellen ist die SUVA zu kontaktieren:
Herr Jean Nabholz
Tel. +41 (0)61 278 48 91
E-Mail: jean.nabholz(at)suva.ch