Neue Rechtsgrundlagen für die Kurzarbeitsentschädigung

Der Bundesrat hat am 24. Januar 2024 die Rechtsgrundlagen für die Kurzarbeitsentschädigung geändert.

Die Anpassung der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) erlaubt es neu, dass Berufsbildnerinnen und Berufsbildner Kurzarbeitsentschädigung beziehen, obwohl sie von einem Beschäftigungseinbruch im Betrieb nicht direkt betroffen sind. Damit kann die Ausbildung der Lernenden auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten fortgesetzt werden. Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner war schon vorübergehend während der Coronakrise möglich. Die Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung gibt Ihnen gerne unter der Nummer 061 267 51 46 weitere Auskünfte.

Nähere Informationen und Anmeldungsunterlagen für Kurzarbeit finden Sie hier:

KAE Normalfall (arbeit.swiss)

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