Vorinformation Stellenmeldepflicht: Check-up und Registrierung

Check-up (ab 1. Juni 2018)

Ab 1. Juni 2018 finden Sie auf www.arbeit.swiss/stellenmeldepflicht den Check-Up. Dieser löst die bisher aufgeschaltete Excel-Liste mit den Berufsarten und den zugeordneten Berufsbezeichnungen ab. Der Check-Up beinhaltet sämtliche Berufsarten sowie alle gültigen AVAM*-Berufsbezeichnungen. Er zeigt nach Auswahl einer Berufsart oder Berufsbezeichnung an, ob diese mit dem Inkrafttreten der Stellenmeldepflicht meldepflichtig wird. Zusätzlich ist eine Liste mit den meldepflichtigen Berufsarten (inkl. Arbeitslosenquoten) aufgeschaltet.

*AVAM = Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und die Arbeitsmarktstatistik

 

Registrierung (ab 1. Juli 2018) für Unternehmende und private Arbeitsvermittler

Unternehmer und private Arbeitsvermittler erhalten ab dem 1. Juli 2018 die Möglichkeit, sich auf www.arbeit.swiss zu registrieren. Die Unternehmer haben mit dem registrierten Zugriff die Möglichkeit, eigene Stellen zu bewirtschaften und die Kontaktaufnahme der Kandidaten mittels Kontaktformular durchzuführen. Bei der Kontaktaufnahme der Kandidaten ist deren Anonymität garantiert. Die Stellensuchenden werden sich ebenfalls registrieren müssen, um den Informationsvorsprung aktiv nutzen zu können.

 

Hinweise

Diese und weitere Informationen zur Stellenmeldepflicht finden Sie auf unserer Webseite ("Arbeitgebende & Unternehmen" - "RAV-Dienstleistungen" - "Stellenmeldepflicht") sowie auf www.arbeit.swiss.

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