Verdacht auf asbesthaltige Materialien

Mauer mit Plastikschutz abgedeckt – Verdacht auf Asbest.

Sie haben den Verdacht, dass sich in Ihren Räumlichkeiten asbesthaltige Materialien befinden und wissen nicht wie weiter vorzugehen?

Was ist zu tun bei Verdacht auf asbesthaltige Materialien?

Privatpersonen

im Kanton Basel Stadt können sich insbesondere für Analysen an das Kantonale Laboratorium, Fachstelle Analytik-Raumluft wenden (www.kantonslabor-bs.ch, Tel. Zentrale: Tel +41 61 385 25 00)

Informationen zur fachgerechten Entsorgung finden Sie beim Amt für Umwelt und Energie.

Für Arbeitgebende und Arbeitnehmende

gelten die Vorschriften der Bauarbeitenverordnung (BauAV): Art. 3 (Planung von Bauarbeiten, Ermittlung gesundheitsgefährdender Stoffe),
Art. 60 (Meldeplicht von Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Baumaterialien).

Bei Asbest auf Baustellen ist die SUVA zu kontaktieren:

Herr Jean Nabholz
Tel. +41 (0)61 278 48 91
E-Mail: jean.nabholz(at)suva.ch

nach oben