Eichwesen

Für die Kontrolle der Messmittel sind in der Schweiz die kantonalen Eichämter, ermächtigte Eichstellen sowie das Bundesamt für Metrologie (METAS) verantwortlich. Im Kanton Basel-Stadt ist das Eichamt dem Arbeitsinspektorat unterstellt.

Zu unseren Dienstleistungen gehören:

  • Eichung von Messmitteln (Waagen, Tanksäulen usw.)
  • Kontrollen von Fertigpackungen - enthält die Packung die angegebene Menge?
  • Marktüberwachung und Nachschau - entsprechen die Messmittel den gesetzlichen Grundlagen?
  • Aufsicht und Schulung von Privatpersonen, beispielsweise öffentliche Wäger oder plombenermächtigte Personen.

Haben Sie Fragen zu geeigneten Messmitteln in Ihrem Geschäft? Gerne beraten wir Sie.

Gesetzliche Grundlagen und Verordnungen:

SR 941.20 Bundesgesetz über das Messwessen

SG 910.400 Verordnung zum Bundesgesetz über das Messwesen

Gut zu wissen:

Gerne nehmen wir auch Meldungen betreffend falscher Messung Ihres Einkaufs (z.B. Brutto für Netto) entgegen.