Bewilligung für Ehe- & Partner-vermittlung aus dem oder ins Ausland

Seit dem 1. Januar 2000 ist die berufsmässige Vermittlung von Personen aus dem Ausland oder ins Ausland für eine Ehe oder eine feste Partnerschaft bewilligungspflichtig.

Berufsmässig handelt, wer die Vermittlung gegen Vergütung betreibt, sei dies haupt- oder nebenberuflich, regel- oder unregelmässig, selbstständig oder im Dienst bzw. Auftrag einer dritten Person, mit oder ohne Werbung.
Bewilligungsbehörde im Kanton Basel-Stadt ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit, Sandgrubenstrasse 44, 4005 Basel. Bei uns können Sie weitere Informationen einholen und ein Bewilligungsgesuch anfordern.

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