Bergführende & Anbietende von Risikoaktivitäten

Am 1. Januar 2014 sind das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (RiskG) und die dazugehörige Verordnung (RiskV) in Kraft getreten. Verschiedene Personengruppen und Risikoaktivitäten unterstehen ab diesem Zeitpunkt bei einer gewerbsmässigen Ausübung einer Bewilligungspflicht. Dies betrifft insbesondere:

  • Bergführerinnen und Bergführer
  • Kletterlehrerinnen und Kletterlehrer
  • Schneesportlehrerinnen und Schneesportlehrer abseits von Pisten
  • Wanderleiterinnen und Wanderleiter
  • Firmen, die Canyoning, River-Rafting, Wildwasserfahrten und Bungee-Jumping anbieten
  • Klettern, Wandern und Schneesport im gefährlichen Gelände
  • Kanulehrerinnen und Kanulehrer

Der Kanton Basel-Stadt hat die Bewilligungserteilung an den Kanton Bern delegiert. Für weitere Informationen und die Bewilligungserteilung wenden Sie sich bitte an:

Amt für Wirtschaft
Laupenstrasse 22
3011 Bern
Telefon +41 31 633 57 50
Telefax +41 31 633 57 59

Ihr Kontakt im AWA, Kanton Basel-Stadt:
Telefon +41 61 267 88 36

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